Beschluss: Die 2. Änderung der Richtlinien der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe (51-05) und die 1. Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die Teilhabe an Maßnahmen der Kinder und Jugenderholung (51-04) tritt mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Rat, beauftragt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung bei 5 Ja- Stimmen, 3 Nein-Stimmen (Frau Amri-Henkel, Herr Suelmann, Herr Laatz) und einer Enthaltung (Frau Wollschläger), eine Kooperationsvereinbarung mit dem Stadtjugendring zu schließen. Dem Rat wird empfohlen die Mittel für die Kooperationsvereinbarung bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:5 Nein-Stimmen:3 Enthaltungen:1
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