Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 169 „Lindenstraße Ecke Barckhausenstraße“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die überdachten städtebaulichen Kriterien und besonderen Anforderungen an die Gestaltung planungsrechtlich abzusichern.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst bei zwei Enthaltungen (Bürgermeister Löb, Ratsherr von Nordheim) folgenden von der Verwaltung in der Sitzung vorgelegten Beschluss: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß §§ 2 und 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 169 erhält die Bezeichnung „Lindenstraße Ecke Barckhausenstraße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die überdachten städtebaulichen Kriterien und besonderen Anforderungen an die Gestaltung planungsrechtlich abzusichern.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
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