Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB wird das Verfahren zur Aufhebung der Teilfläche 6 „Hopfengarten“ des Bebauungsplans Nr. 63 „Laubengrößen in Dauerkleingärten“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel der Planung ist die Aufhebung der Festsetzungen des oben angegebenen Bebauungsplans für die bezeichnete Teilfläche.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchgeführt.
Beschluss: Der vorgelegte Änderungsantrag des Ratsherrn von Nordheim zu Ziffer 1 „Die Vorlage VO/6978/16 (Teilaufhebung Teilfläche 6 B-Plan 63 Hopfengarten) wird dem Umwelt- und Grünflächenausschuss zur Mitberatung überwiesen mit der Bitte, die Durchführung einer UVP zu erörtern und ggf. zu beschließen.“ wird mit 7 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen angenommen. Der Änderungsantrag zu Ziffer 2 „Jede weitere die Restfläche „Hopfengarten“ betreffende Kauf- oder Bauanfrage sowie Bauplanung seitens der Verwaltung ist unverzüglich dem ABS zur Beratung vorzulegen“ wird mit der Änderung, dass der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung bzw. der Verwaltungsausschuss in das jeweilige Ausschreibungs- und Vergabeverfahren von Grundstücken im „Hopfengarten“ eingebunden wird, einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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