Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ist das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30/II „Saline“ einzuleiten. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel der Planung ist es, die Fläche für den Wohnungsbau vorzubereiten.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
|