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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG die folgenden zwei stellvertretenden Schiedspersonen:
Ergebnis:
Der Ortsrat wurde nach § 94 Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 NKomVG angehört.
Der Ortsrat wurde nach § 94 Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angehört.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt einstimmig gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG die folgenden stellvertretenden Schiedspersonen:
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