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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Datum: Mo, 16.06.2014    
Zeit: 14:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung von Protokollen ABS vom 28.04.2014      
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 147 "Friedenstraße/Vor dem Roten Tore" Auslegungsbeschluss und förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit  
Enthält Anlagen
VO/5725/14  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 147 „Friedenstraße / Vor dem Roten Tore“ nebst Entwurf der Begründung zu.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden ebenfalls beschlossen.

 

   
    16.06.2014 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass neben dem Entwurf des Bebauungsplanes auch über die Auslegung und die Trägerbeteiligung beraten werden soll

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass neben dem Entwurf des Bebauungsplanes auch über die Auslegung und die Trägerbeteiligung beraten werden soll.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass aufgrund des Verkaufs des Grundstücks Friedenstraße 18 die Behandlung des Bebauungsplanes im vergangenen Jahr zurück gestellt worden sei. Außerdem habe man überprüft, ob das Gebäude unter Denkmalschutz stehe, was inzwischen verneint wurde. Eine Arbeitsgruppe, der auch Vertreter der Fraktionen des Rates angehörten, habe sich dann mit möglichen Entwürfen für die Neubebauung auseinandergesetzt und ein Modell ausgewählt. Stadtbaurätin Gundermann stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation das Modell sowie die sich daraus ergebenden Festsetzungen im Entwurf des Bebauungsplanes dar. Danach werden zur Friedenstraße ein 3-geschossiges Gebäude mit Satteldach, daran anschließend ein 2-geschossiges Gebäude mit Gründach, ein weiteres 2-geschossiges Gebäude mit Satteldach und abschließend ein 2-geschossiges Gebäude mit Gründach zulässig sein. Die bestehende Bebauung werde durch den Bebauungsplan gesichert, die Streuobstwiese und die erhaltenswerten Einzelbäume werden geschützt. Der Bebauungsplan solle bis Februar 2015 als Satzung beschlossen sein, da die bestehende Veränderungssperre zu dieser Zeit ausliefe.

 

Ratsfrau Puschmann lobt die Entwicklung insbesondere im Hinblick auf den Baumschutz und den giebelständigen Abschluss zur Friedenstraße.

 

Ratsherr Löb weist darauf hin, dass die Planung eine tief ins Grundstück hineinreichende Bebauung ermöglicht und fragt nach, ob verhindert werden könne, dass eine Lärmschutzwand zwischen der neuen Bebauung und der bestehenden Kindertagesstätte nötig werde. Dies solle geprüft werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass ihr nicht bekannt wäre, dass der Bauherr eine Lärmschutzwand plane. Im Übrigen habe man ihr berichtet, dass der Bauherr bereits heute den Kindern die Nutzung der Streuobstwiese erlaube.

 

Herr Burgdorff stellt heraus, dass es sinnvoll gewesen sei, für dieses Gebiet einen Bebauungsplan zu entwickeln. Er bedaure, dass das Haus Friedenstraße 18 nicht zu halten sei, die vorliegende Planung sei aber lobenswert. Lediglich das in der Präsentation dargestellte Fensterband sei nicht glücklich gewählt.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die Darstellungen in der Präsentation lediglich Vorstudien zeige, konkrete Bauantragsunterlagen gäbe es noch nicht, so dass noch keine Aussagen zur Fenstergestaltung getroffen werden könnten. In der Präsentation ging es mehr um die Darstellung der Dachformen und Geschossigkeiten.

 

Herr Plesse fragt nach, wie viele Wohneinheiten entstehen könnten und wie die Stellplatzsituation und die Erschließung des Grundstückes gedacht seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass etwa 12 – 13 Wohneinheiten entstehen werden, für die jeweils ein Stellplatz in einer Tiefgarage vorzusehen ist. Die Einfahrt über einen PKW-Fahrstuhl werde auf der Seite des Kirchengrundstückes geplant.

 

Ratsherr Meißner lobt, dass den anfänglichen Bedenken Rechnung getragen wurde und stellt heraus, dass der Wechsel von Sattel- und Gründächern zu einer aufgelockerten Wirkung führe.

 

Ratsfrau Schellmann stellt positiv heraus, dass die Streuobstwiese erhalten wurde. Auch die ersten zwei Gebäudeelemente seien gelungen, durch die abgewinkelte Anordnung des dritten Gebäudes werde jedoch die freie Sicht eingeschränkt. Sie fragt nach, ob die Möglichkeit der Nachbarn, in den Gartenbereich zu fahren wegfiele. Die Nachbarn hätten ihr berichtet, dass sie Miteigentümer an der heutigen Durchfahrt seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der Bebauungsplan eine Grenzbebauung vorsehe und das Eigentum der Nachbarn nicht berührt werde. Die Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung sei auch den Nachbarn möglich, sollte es hier bisher nicht bekannte Rechte geben.

 

Herr Eberhard ergänzt, dass nicht in das Eigentum der Nachbarn eingegriffen werde. Bisher bestünde auf der Fläche der Nachbarn eine Zugangsmöglichkeit zum Garten. Eine Art Gewohnheit die noch bestehende Durchfahrt zu nutzen, werde nicht ausgeschlossen. Die neue Bebauung sei aber nur auf Flächen geplant, die nicht im Eigentum der Nachbarn stehe.

 

Ratsherr Kuhn lobt die Arbeit der Verwaltung, insbesondere im Hinblick auf die Klärung des Denkmalschutzes und der angenehmen baulichen Tiefe.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt heraus, dass das Zurückstellen und die neuen Planungen die richtigen Schritte gewesen seien, das Gebiet erhalte eine positive Neuordnung.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 147 „Friedenstraße / Vor dem Roten Tore“ nebst Entwurf der Begründung bei einer Gegenstimme (Ratsfrau Schellmann) zu.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden ebenfalls beschlossen.

 

 

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