Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Nachstehend bautechnisch
hergestellte Straßen werden gem. § 6 Abs. 1 des Nds. Straßengesetzes zu
Gemeindestraßen gewidmet:
1.
Ovelgönner
Weg (Gemarkung Lüneburg,
Flur 38) Flst. 10/35, 10/46, 10/47, 10/48
2.
Landwehrweg (Gemarkung Ochtmissen, Flur 4)
Flst. 76/1 bis zum Ausbauende
Die Flächen sind in den Lageplänen,
die Bestandteil der Sitzungsvorlage sind, jeweils im Original farblich
gekennzeichnet und ggf. schraffiert.
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