Der
Verwaltungsausschuss beschließt, im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. Der Geltungsbereich wird im
Sinne des anliegenden Lageplanes neu festgesetzt.
28.02.2005 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.