Der Beteiligungsvertreter der Stadt
Lüneburg wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg
GmbH für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2001, die
Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit Gewinnvortrag und Gewinnrücklage und die
Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2001 zu stimmen.
19.08.2002 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und
städt. Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:
Der Beteiligungsvertreter der
Stadt Lüneburg wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen
Lüneburg GmbH für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2001, die
Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit Gewinnvortrag und Gewinnrücklage und die
Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2001 zu stimmen.