Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis. Eine Änderung oder Ergänzung der Gestaltungssatzung bedarf es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einstimmig einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss.
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