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Tagesordnung - Sitzung des Sportausschusses mit dem Ortsrat Ochtmissen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Sportausschusses mit dem Ortsrat Ochtmissen
Gremium: Ausschuss für Sport
Datum: Do, 23.08.2012    
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Zuwendung an den OSV Lüneburg e.V. zur Errichtung und Betrieb eines Sportparks  
Enthält Anlagen
VO/4732/12  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Gewährung eines Baukostenzuschusses von bis zu 600.000 Euro an den OSV e.V. zur Errichtung des Sportparks.

Der Zuschuss wird entsprechend der Haushaltsveranschlagung in den Jahren 2012 und 2013 ausgezahlt.

 

Darüber hinaus wird dem OSV e.V. für den Betrieb des Sportparks ein jährlicher Betriebskostenzuschuss von zunächst 10.000 € gewährt.

 

Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Zuschüsse sowie die Nutzungsrechte in Form eines Zuwendungsbescheides bzw. Vertrages mit dem OSV e.V. festzulegen.

 

 

 

 

   
    23.08.2012 - Ausschuss für Sport
    Ö 3 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Sportausschuss und der Ortsrat Ochtmissen empfehlen einstimmig dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

 

1.

Es wird ein Baukostenzuschuss von bis zu 600.000 € an den OSV e.V. zur Errichtung des „Sportparks Ochtmissen“ gewährt.

Der Zuschuss wird entsprechend der Haushaltsveranschlagung in den Jahren 2012 und 2013 ausgezahlt.

 

2.

Darüber hinaus wird dem OSV e.V. für den Betrieb des Sportparks ein jährlicher Betriebskostenzuschuss von zunächst 10.000 € gewährt. Dieser wird nach Ablauf von drei Jahren aufgrund der bis dahin gesammelten Erfahrungen und Verbrauchswerte einvernehmlich aktualisiert.

 

3.

Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Zuschüsse sowie die Nutzungsrechte in Form eines Zuwendungsbescheides bzw. Vertrages mit dem OSV e.V. festzulegen.

 

4.

Die Hansestadt Lüneburg als Grundstückseigentümerin erklärt zugleich ihre Zustimmung zum geplanten Erweiterungsbau nach dem Erbbaurechtsvertrag vom 26. April 2007 (§ 7 Nr. 4), nach Maßgabe der mit Baugenehmigung Nr. 083/12 vom 18.07.2012 geprüften Unterlagen und Pläne. Eine Neufestsetzung des Erbbauzinses aus Anlass der Erweiterung des Vereinsheimes (§ 5 Abs. 3 des Erbbaurechtsvertrages) unterbleibt mit Rücksicht auf die besonderen Regelungen dieser Zuwendung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

 

Sportausschuss:

 

Ja-Stimmen:                            8             

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

 

 

Ortsrat Ochtmissen

 

Ja-Stimmen:                            5             

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

 

Ö 4  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil