Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 120
„Sülztorstraße/AVACON“ aufzustellen. Ziel der Planungen ist
insbesondere die planungsrechtliche Grundlage für Neubauten der St.
Ursula-Schule einschließlich außerschulischer Kinderbetreuung und
Sporthalle, der Erweiterung des Jugendtheaters und sonstiger Einrichtungen
der kulturellen Jugendbildung zu schaffen. Des weiteren dient die Planung
der Sicherung eines innerstädtischen Standortes für die Verwaltung,
Ausbildung und der technischen Anlagen der AVACON, je nach Eignung des
Grundstückes auch als Wohnbaufläche. Der Geltungsbereich ist in der Anlage
zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.
Im
Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 120
„Sülztorstraße/AVACON“ ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
10.12.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.