Beschluss:
Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den
Stimmen der Gruppe SPD/F.D.P. und eines Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der übrigen Mitglieder der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei Stimmenthaltung von 2 Mitgliedern der
CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Die Satzung
über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der
Unterrichtsgebühren (Musikschulsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 14.12.2000 wird mit Wirkung vom 01.01.2003 wie folgt
geändert:
§10 Abs.5 Nr.1
Grundgebühr
1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug
1.1.1 Kinder und Jugendliche 15,00
€
1.1.2 Erwachsene 28,00 €
nach Vollendung des 18.
Lebensjahres
1.2
Instrumentalfächer Klavier, Harfe, Schlagzeug
1.2.1 Kinder,
Jugendliche 16,00 €
1.2.2 Erwachsene 29,00
€
nach Vollendung des 18. Lebensjahres
§10 Abs.5 Nr.2
Unterrichtsgebühr
I. Abteilung A (Grundstufe) Grundausbildung
a) Musikalische
Früherziehung für 4-jährige (MFE) 8,50 €
b) Musikalische
Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus) 8,50
€
c) Musikalische
Grundausbildung (MGA) 8,50 €
II. Abteilung B (Unterstufe) Elementares
Instrumentalspiel
a) Nach
absolvierter Grundausbildung 17,50 €
b) Bei versäumter
Grundausbildung 17,50 €
”Nachholkursus
für Kinder im 3./4. Schuljahr”
III. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe)
Instrumentaler- und vokaler Hauptfachunterricht
a)
Gruppenunterricht 25,00 €
b)
Partner/innenunterricht 39,00 €
c) ½ Einzelstunde 39,00
€
d) Einzelstunde 64,00
€
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